Jedes geschlossene, öffentlich zugängliche Fitnessstudio in Frankreich ist ein Gebäude des Typs X, und diese Einstufung bringt Pflichten zu Brandschutz, Barrierefreiheit und wiederkehrenden Prüfungen mit sich, die unmittelbar auf die Geräteanordnung durchschlagen. Die meisten Studios mit weniger als 200 Personen fallen in die fünfte Kategorie, das leichteste Regime, das dennoch präzise Pflichten kennt. Dieser Leitfaden zeigt, was ein Betreiber in Frankreich vor der Eröffnung und in jedem Betriebsjahr nachweisen muss und was das für die Geräte bedeutet, die Sie beschaffen. Betreiber in Deutschland, Österreich und der Schweiz arbeiten nach ihrem jeweils eigenen nationalen Recht für öffentlich zugängliche Gebäude, doch die hier beschriebenen Folgen für die Flächenplanung sind nahezu allgemeingültig.
Was ein Gebäude des Typs X ist
Nach Artikel R.123-2 des französischen Baugesetzbuchs werden öffentlich zugängliche Gebäude, ERP, nach ihrer Nutzung in Typen eingeteilt. Typ X umfasst alle geschlossenen, überdachten Sportstätten: Mehrzweck-Sporthallen, Kraft- und Fitnessstudios, Kampfsporthallen, Schulsporthallen, Spezialsporträume, Eissporthallen, Hallenbäder, Reithallen sowie Mehrzweckhallen mit sportlichem Schwerpunkt, deren Nutzfläche unter 1.200 m2 liegt und deren lichte Höhe 6,50 m oder mehr beträgt.
CrossFit-Boxen, Yogastudios, EMS-Studios und Physiotherapiepraxen mit Trainingsfläche sind Typ X, sobald sie Publikum in einem dafür bestimmten geschlossenen Raum empfangen. Sportgeräte im Freien, also Fitnessparcours, Street-Workout-Anlagen und Spielfelder, fallen unter den Typ für Freianlagen und nicht unter Typ X; für sie gilt ein anderes Regelwerk.
Die fünf Kategorien und ihre Schwellen
| Kategorie | Publikumskapazität | Anforderungsniveau | Besuch der Sicherheitskommission |
|---|---|---|---|
| 1. | Über 1.500 | Höchstes | Vor Eröffnung und wiederkehrend verpflichtend |
| 2. | 701 bis 1.500 | Hoch | Vor Eröffnung und wiederkehrend verpflichtend |
| 3. | 301 bis 700 | Mittel | Vor Eröffnung und wiederkehrend verpflichtend |
| 4. | 201 bis 300 | Moderat | Vor Eröffnung und wiederkehrend verpflichtend |
| 5. | Unter 200, unter 100 im Untergeschoss oder in einem Obergeschoss | Leicht | Kein regelmäßiger Besuch, im Ermessen des Bürgermeisters möglich |
Die große Mehrheit unabhängiger Studios, CrossFit-Boxen, Boutique-Studios und Physiotherapiepraxen liegt in der fünften Kategorie. Das Personal zählt nicht mit; maßgeblich ist die maximale Zahl gleichzeitig anwesender Gäste.
Brandschutzpflichten, auch in der leichtesten Kategorie
An erster Stelle stehen die Löschmittel: mindestens ein 6-Liter-Wasserlöscher je 200 m2, Technik- und Nebenräume eingeschlossen, so angeordnet, dass niemand mehr als 15 Meter bis zum nächsten Gerät zurücklegen muss. Feuerlöscher werden jährlich von einer zugelassenen Fachkraft geprüft, und die Prüfung wird im Sicherheitsbuch gegengezeichnet.
Sicherheitsbeleuchtung ist in waagerechten Verkehrswegen über 10 Meter Länge, in Treppenräumen und in Räumen über 100 m2 erforderlich. Fluchtwegkennzeichnung mit den genormten Piktogrammen und Richtungspfeilen ist in jeder Kategorie Pflicht. Ein akustischer Alarm muss im gesamten Gebäude hörbar sein, der Evakuierungsplan ist mit den Notrufnummern auszuhängen, und das Personal ist in Evakuierung und Umgang mit Feuerlöschern zu schulen.
Bei den Fluchtwegen kommt eine Anlage der fünften Kategorie mit bis zu 50 Personen mit einem einzigen Ausgang von 1,40 m aus, sofern niemand mehr als 25 Meter bis dorthin zurücklegen muss. Darüber sind zwei Ausgänge erforderlich. Die Durchgangseinheit beträgt 0,60 m, zwei Einheiten ergeben also die Mindestbreite von 1,40 m.
Pflichten zur Barrierefreiheit
Seit dem 1. Januar 2015 muss in Frankreich jedes öffentlich zugängliche Gebäude, die fünfte Kategorie eingeschlossen, für Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven und kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sein. Für ein Fitnessstudio bedeutet das: eine hindernisfreie Zuwegung von der öffentlichen Straße mit einer Neigung von höchstens 5 Prozent, innere Verkehrswege von mindestens 1,40 m Breite, an einer örtlichen Engstelle 1,20 m, auf rutschhemmendem Boden mit visuellem Kontrast an Hindernissen, mindestens eine behindertengerechte Toilette, einen Empfangstresen mit abgesenktem Abschnitt in 70 cm Höhe und 60 cm freier Tiefe darunter sowie mindestens eine Cardiostation und die Dehnzone, die mit dem Rollstuhl erreichbar sind, mit mindestens 90 cm Durchgang zwischen den Geräten in der barrierefreien Zone.
Ist die vollständige Umsetzung in einem älteren Bestand technisch unmöglich, kann ein zeitlich gestufter Maßnahmenplan die Arbeiten strecken. Er entbindet jedoch nicht von der sofortigen Mindestzugänglichkeit der Hauptzonen.
Was diese Pflichten für Ihre Gerätewahl bedeuten
| Pflicht | Folge für die Geräte |
|---|---|
| 1,40 m freie Breite auf Verkehrswegen | Die Anordnung muss die Belegungsdichte Zone für Zone einhalten. Ein geprüfter 3D-Plan vor der Bestellung ist die beste Absicherung. |
| Mindestens eine barrierefreie Cardiostation und Dehnzone | Ein Liegeergometer wegen des seitlichen Einstiegs vorsehen sowie eine Mattenfläche, die vom Rollstuhl aus erreichbar ist. |
| Rutschhemmender Boden auf Verkehrswegen | Sportbeläge aus Gummi und Tatami erfüllen das von Haus aus. Fliesen- oder Holzböden brauchen eine rutschhemmende Behandlung. |
| Ein Feuerlöscher je 200 m2, höchstens 15 m Weg | Die Löscherstandorte in den Plan eintragen, damit Geräte sie nie verdecken. |
| Sicherheitsbeleuchtung in Räumen über 100 m2 | Die Leuchten sitzen über Ausgängen und an Richtungswechseln und dürfen nicht von hohen Rigs oder Regalen verdeckt werden. |
| Gerätekonformität nach EN ISO 20957-1 Klasse S | Sie müssen für jedes Gerät die Konformitätsbescheinigung vorlegen können. Die Unterlagen bei Anlieferung ablegen. |
Genau diese Maße sind der Grund, warum sich eine Flächenplanung nicht aus dem Katalog zeichnen lässt. EN ISO 20957-1 Klasse S gilt für gewerbliche Geräte, und Ausstattung der Heimklasse H hat auf einer öffentlich zugänglichen Trainingsfläche nichts zu suchen.
Sicherheitsbuch und wiederkehrende Prüfungen
Für Anlagen der fünften Kategorie ohne Übernachtung, und das trifft auf nahezu jedes Studio zu, ist ein Sicherheitsbuch nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist gleichwohl das erste Dokument, nach dem ein Gericht nach einem Vorfall fragt, und sollte deshalb existieren. Darin werden die Termine aller technischen Prüfungen, die Feststellungen der Prüfer, die ausgeführten Arbeiten und die Räumungsübungen festgehalten.
Die wiederkehrenden Prüfungen einer Anlage der fünften Kategorie sind: elektrische Anlagen jährlich, Feuerlöscher jährlich, Sicherheitsbeleuchtung jährlich und die übrigen technischen Anlagen alle zwei Jahre. Jede Prüfung ist von einer fachkundigen Person oder einer zugelassenen Stelle durchzuführen und im Buch gegenzuzeichnen.
Verfahren vor der Eröffnung
Vor Eröffnung oder Umbau einer Anlage des Typs X stellt der Betreiber einen Genehmigungsantrag, in Frankreich über das Formular Cerfa 13824, der Neubau, Ausbau oder Änderung abdeckt. Die Akte enthält die technischen Pläne, die Erklärung zur Barrierefreiheit und die Erklärung zum Brandschutz. Für Anlagen der fünften Kategorie ist kein vorheriger Besuch der Sicherheitskommission zwingend, und eine eidesstattliche Konformitätserklärung kann genügen. Für die Kategorien 1 bis 4 ist vor der Zulassung von Publikum eine positive Stellungnahme der Sicherheitskommission erforderlich.
Häufige Fragen
Ändert ein unbesetztes 24-Stunden-Studio die Einstufung?
Nein. Typ und Kategorie richten sich nach Nutzung und Kapazität, nicht nach dem Personalmodell. Der unbesetzte Betrieb erhöht allerdings das praktische Gewicht von Alarm, Sicherheitsbeleuchtung und Evakuierungsanweisungen, weil niemand vor Ort die Personen lenken kann.
Ist ein kleines Studio unter 50 m2 ausgenommen?
Nein. Es gibt keine Flächenausnahme. Ein kleines, öffentlich zugängliches Studio ist eine Anlage des Typs X in der fünften Kategorie und trägt die Pflichten zu Feuerlöschern, Kennzeichnung, Alarm, Barrierefreiheit und wiederkehrenden Prüfungen. Das leichtere Regime betrifft den Besuch der Sicherheitskommission, nicht den Inhalt der Pflichten.
Wer erklärt die Publikumskapazität?
Der Betreiber erklärt sie, berechnet aus den Nutzungsflächen nach den Regeln für Typ X. Das ist wirtschaftlich ebenso bedeutsam wie rechtlich: Die erklärte Zahl bestimmt Ihre Kategorie, die Dimensionierung der Fluchtwege und die Zahl der Ausgänge. Sie sollte deshalb mit dem Planungsbüro festgelegt werden, bevor die Flächenplanung steht, und nicht erst nach Anlieferung der Geräte.
Gelten für Outdoor-Fitnessstationen dieselben Regeln?
Nein. Fitnessparcours im Freien, Street-Workout-Rigs und Spielfelder fallen unter das Regime für Freianlagen. Für sie gelten EN 16630 für Outdoor-Fitnessgeräte, EN 1176-1 für Spielplatzgeräte und EN 1177 für deren stoßdämpfende Böden sowie EN 16899 für Parkouranlagen. Die Logik von Brandschutz und Barrierefreiheit des Typs X lässt sich darauf nicht unmittelbar übertragen.
Eine Flächenplanung, die die Abnahme besteht
Light In Fitness ist seit 2013 Hersteller und B2B-Distributor professioneller Fitnessgeräte mit Sitz in 6-8 rue Victor Laloux in Tours und hat mehr als 500 Anlagen ausgestattet. Zu jedem Projekt, das wir begleiten, gehört eine bemaßte 3D-Planung mit Verkehrswegbreiten, barrierefreier Station und Löscherstandorten sowie die Konformitätsakte je Gerät bei Anlieferung. Die Schweiz gehört zu unserem regulären Liefergebiet, Lieferungen nach Deutschland und Österreich werden projektbezogen kalkuliert. Sehen Sie sich die Baureihen Kraftgeräte und Cardiogeräte an oder fordern Sie ein Angebot an; wir antworten innerhalb von 24 Arbeitsstunden.
Réalisations documentées
- Cage street workout ultime, Carcassonne – armee francaise
- Cage street workout ultime, Tahiti – armee francaise, Polynesie
- Cage SP Max, centre EPIDE de Combree – etablissement public d insertion
- Cage SP Max, lycee Saint-Benigne de Dijon – etablissement scolaire
Sources et références
- NF EN 16630 – modules fixes d’entraînement physique de plein air : exigences de sécurité et méthodes d’essai (AFNOR)
- Code du sport, article L322-2 – garanties d’hygiène et de sécurité des établissements d’activités physiques et sportives (Légifrance)
- NF EN ISO 20957-1 – équipement d’entraînement fixe, partie 1 : exigences générales de sécurité et méthodes d’essai (AFNOR)
- AFNOR Normalisation – dossier thématique sur les appareils d’entraînement fixes et leurs classes d’usage
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