Eine Sportanlage tatsächlich für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen, ist eine Spezifikationsaufgabe mit drei Teilen: Geräte, die nach EN ISO 20957-1:2024 Klasse I erklärt sind (inklusive professionelle Nutzung), eine Anfahr- und Umsetzzone, die mit dem Rollstuhl wirklich funktioniert, und ein Wartungsplan, der beides erhält. Ein einzelnes symbolisches Gerät in einer sonst gewöhnlichen Anlage erreicht davon nichts. Light In Fitness veröffentlicht rollstuhlgerechte Outdoor-Stationen von 720,00 EUR netto bis 3.875,00 EUR netto – damit ist es realistisch, 15 bis 20 % eines Outdoor-Budgets auf inklusive Ausstattung zu verwenden statt auf ein einzelnes Alibigerät. Dieser Leitfaden behandelt die technische Spezifikation und die Förderlogik.
Zuerst die Norm: was Klasse I tatsächlich bedeutet
EN ISO 20957-1:2024 definiert die Klassen, die in einer Konformitätserklärung stehen müssen:
- Klasse S – professionelle und gewerbliche Nutzung. Die Grundanforderung für jede betreute oder öffentlich zugängliche Anlage.
- Klasse I – inklusive professionelle Nutzung: Geräte, die für die Nutzung durch Menschen mit Behinderung im professionellen oder gewerblichen Umfeld ausgelegt sind.
- Geräte für die private Nutzung – für das häusliche Umfeld. In einer öffentlichen Anlage unangemessen, gleich wie die Vertriebsstufe genannt wird. Eine Zwischenstufe zwischen privater und gewerblicher Nutzung kennt die Norm nicht.
Für Außenanlagen kommen hinzu: EN 16630 für ortsfest installierte Outdoor-Fitnessgeräte, EN 1176, wo Kinder das Gelände nutzen, und EN 1177 für den stoßdämpfenden Bodenbelag. Ist die Anlage öffentlich zugänglich, gelten die nationalen Vorschriften zur Barrierefreiheit und der Rahmen des European Accessibility Act für den Weg, die Beschilderung und die bauliche Umgebung der Geräte – nicht nur für die Geräte selbst.
Was Geräte wirklich nutzbar macht und nicht bloß erreichbar
Fünf Kriterien trennen barrierefreie Ausstattung von Ausstattung, an die eine rollstuhlfahrende Person theoretisch herankommt:
- Anfahr- und Rangierfläche. Ein Rollstuhl braucht eine feste, ebene Anfahrt und einen Wendekreis von rund 1,50 m Durchmesser vor der Station. Der stoßdämpfende Belag muss fest genug zum Befahren sein – loses Schüttmaterial ist es nicht.
- Nutzung aus dem Rollstuhl heraus. Die besten inklusiven Stationen werden genutzt, während der Rollstuhl an seinem Platz bleibt, unter dem Rahmen oder daran. Alles, was ein Umsetzen verlangt, halbiert die erreichbare Nutzergruppe sofort.
- Griff- und Bedienkräfte. Griffe müssen mit eingeschränkter Handkraft bedienbar sein: großer Durchmesser, kein Pinzettengriff, keine kleinen Verstellknöpfe.
- Greifbereich. Bedienelemente und Griffe zwischen etwa 400 und 1.200 mm über dem Boden, erreichbar ohne Rumpfstreckung.
- Gemeinsame Nutzung mitdenken. Gemischte Stationen – aus dem Rollstuhl heraus wie im Stehen nutzbar – vermeiden es, den barrierefreien Bereich abzusondern. Das ist sozial besser und führt zu höherer Auslastung.
Veröffentlichte Preise: rollstuhlgerechte Outdoor-Stationen
| Station | Funktion | Preis netto |
|---|---|---|
| Oberkörper-Twister | Rumpfrotation, Mobilität | 720,00 EUR |
| Zugtrainer im Sitzen | Zugarbeit Oberkörper | 892,80 EUR |
| Armtrainer | Drücken und Ziehen im Oberkörper | 1.020,00 EUR |
| Steuerrad | Schultermobilität | 1.188,00 EUR |
| Druck- und Zugstationen | Oberkörperkraft | je 1.188,00 EUR |
| Handräder | Schultermobilität | 1.195,20 EUR |
| Armergometer | Cardio für den Oberkörper | 1.206,00 EUR |
| Trainer für Ober- oder Unterkörper | Kraft | je 1.278,00 EUR |
| Barrierefreies Ergometer | Cardio | 1.224,00 EUR |
| Tai-Chi-Rad | Mobilität, Koordination | 1.450,00 bis 1.500,00 EUR |
| Kombination aus Armergometer und Zug im Sitzen | Kombistation | 1.476,00 EUR |
| Kombination aus Handrädern und Steuerrad | Kombistation | 1.676,40 EUR |
| Butterfly und Butterfly reverse | Brust und Rücken | je 1.716,00 EUR |
| Barrierefreie Sprossenwand | Mobilität, Dehnen | 1.865,00 EUR |
| Rotationstrainer | Schultermobilität | 1.878,00 EUR |
| Asymmetrische Holme | Umsetzen, Oberkörper | 2.065,00 EUR |
| Armergometer an geneigter Säule | Cardio für den Oberkörper | 2.084,40 EUR |
| Barrierefreier Stepper | Mobilität der unteren Extremität | 2.142,00 EUR |
| Trainerpaar für Ober- und Unterkörper | Ganzkörper | 2.352,00 EUR |
| Barrierefreier Barren | Gangrehabilitation | 2.655,00 EUR |
| Multifunktionsgerät mit zwei Stationen | Kombination | 2.688,00 EUR |
| Kombination aus Drücken und Ziehen | Kombination | 2.722,80 EUR |
| Kombination aus Stepper und Ergometer | Cardio | 2.829,60 EUR |
| Butterfly für gemischte Nutzung, sitzend oder stehend | Gemeinsam genutzte Station | 2.970,00 EUR |
| Barrierefreier Basketballkorb | Sport, Spiel | 3.222,00 EUR |
| Multifunktionsgerät mit drei Stationen | Kombination | 3.396,00 EUR |
| Barrierefreier Doppel-Latzug | Rücken und Schultern | 3.625,00 EUR |
| Station aus Drücken im Sitzen und hohem Zug | Gesamter Oberkörper | 3.650,00 EUR |
| Barrierefreie Doppel-Chest-Press | Drücken im Oberkörper | 3.875,00 EUR |
Im Innenraum folgen angepasstes Cardio und Kabelzugarbeit derselben Logik: Eine Personal-Training-Station mit Doppelzug und integriertem Spiegel zu 3.095,00 EUR netto ermöglicht sitzenden Nutzenden ein vollständiges Oberkörperprogramm mit feinen Laststufen und visueller Rückmeldung.
Durchgerechnete Konfigurationen
| Projekt | Konfiguration | Gerätebudget netto |
|---|---|---|
| Glaubwürdiges Mindestangebot | Armtrainer, Oberkörper-Twister, Handräder, barrierefreies Ergometer | rund 4.159 EUR |
| Inklusiver Parcours in einem öffentlichen Park | Sechs barrierefreie Stationen plus eine gemischt nutzbare Station | rund 11.000 bis 14.000 EUR |
| Eigene barrierefreie Fitnessfläche | Multifunktionsgerät mit drei Stationen, Drücken und Ziehen im Sitzen, Barren, barrierefreier Basketballkorb | rund 13.000 EUR |
| Pflegeeinrichtung oder Therapiegarten | Mobilitätsstationen geringer Intensität plus barrierefreier Barren | rund 8.000 bis 10.000 EUR |
Nur Geräte. Fester, ebener Anfahrbelag, Beschilderung, Sitzgelegenheiten und Verschattung kommen hinzu und sind für die tatsächliche Nutzung ebenso wichtig wie die Geräte selbst.
Finanzierung: den Antrag aufbauen
Öffentliche Förderprogramme für Sportanlagen unterscheiden sich von Land zu Land, doch die Bewertungskriterien gleichen sich auffällig. Ein förderfähiger Barrierefreiheitsantrag muss fast immer fünf Dinge belegen:
- Belegter Bedarf. Daten zur örtlichen Bevölkerung, Entfernung zum nächsten barrierefreien Angebot sowie Unterstützungsschreiben von Behindertensportvereinen oder Pflegeträgern.
- Planerische Glaubwürdigkeit. Ein Aufstellplan mit Anfahrwegen, Umsetzzonen und Bodenbelag – keine Produktliste. Prüfende weisen Einkaufslisten zurück.
- Konformitätsnachweise. Erklärungen zur Klasse I, Bezüge auf EN 16630 und EN 1177 sowie die Bestätigung, dass der Weg zu den Geräten den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügt.
- Finanzierungsplan. Kofinanzierungsquellen, Eigenanteil und ein etwaiger ermäßigter Umsatzsteuersatz für angepasste Ausstattung in Ihrer Rechtsordnung – prüfen Sie das örtlich, denn Sätze und förderfähige Kategorien unterscheiden sich.
- Tragfähiger Betrieb. Wer wartet die Anlage, wer bespielt sie mit Angeboten, und was geschieht im fünften Jahr? Investitionszuschüsse werden zunehmend an eine glaubwürdige Antwort zum Betrieb geknüpft.
Der praktische Rat lautet: Bauen Sie zuerst die technische Akte – Aufstellplan, Normen, Angebote, Wartungsplan – und legen Sie sie dann auf das jeweils offene Programm. Eine an den Normen gebaute Akte wandert zwischen Programmen; eine an einem Antragsformular gebaute nicht.
Häufige Fragen
Welche Norm gilt für inklusive Fitnessgeräte?
EN ISO 20957-1:2024 bezeichnet mit Klasse I Geräte für die inklusive professionelle Nutzung, neben Klasse S für die allgemeine professionelle und gewerbliche Nutzung. Im Freien kommen EN 16630 für ortsfest installierte Fitnessgeräte und EN 1177 für den stoßdämpfenden Bodenbelag hinzu. Verlangen Sie vor der Bestellung die Konformitätserklärung mit Nennung der Klasse.
Was kosten barrierefreie Outdoor-Fitnessgeräte?
Einzelne rollstuhlgerechte Stationen sind ab 720,00 EUR netto für einen Oberkörper-Twister bis 3.875,00 EUR für eine Doppel-Chest-Press veröffentlicht, Kombistationen zwischen 2.688,00 und 3.396,00 EUR. Ein glaubwürdiges Mindestangebot aus vier Stationen liegt bei rund 4.159 EUR, ein vollständiger inklusiver Parcours zwischen 11.000 und 14.000 EUR.
Welcher Bodenbelag gehört um barrierefreie Geräte?
Ein fester, ebener, befahrbarer Belag mit Anfahrt und einem Wendekreis von rund 1,50 m Durchmesser vor jeder Station. Lose Schüttstoffe erfüllen zwar die Anforderungen an die Stoßdämpfung, sind aber nicht befahrbar – wo Barrierefreiheit und Fallschutz zusammentreffen, sind deshalb gebundene Gummibeläge oder Gummifliesen in der Regel die richtige Antwort.
Sollten barrierefreie Geräte getrennt zusammengefasst werden?
Besser nicht. Gemischt nutzbare Stationen, die aus dem Rollstuhl heraus wie im Stehen funktionieren, halten das barrierefreie Angebot im Hauptparcours – das verbessert die soziale Teilhabe ebenso wie die Auslastung. Eine eigene Fläche ist nur dort sinnvoll, wo das Programm es verlangt, etwa in einem Therapiegarten.
Wie wird ein Barrierefreiheitsprojekt förderfähig?
Bauen Sie die technische Akte, bevor Sie das Programm wählen: belegter Bedarf, ein Aufstellplan mit Anfahr- und Umsetzzonen, Erklärungen zur Klasse I und Normbezüge, ein Finanzierungsplan einschließlich eines örtlich verfügbaren ermäßigten Umsatzsteuersatzes für angepasste Ausstattung sowie eine schriftliche Antwort dazu, wer die Anlage nach der Übergabe wartet und bespielt.
Planen Sie eine inklusive Anlage? Senden Sie uns den Lageplan und die Nutzergruppen, die Sie erreichen wollen. Light In Fitness liefert innerhalb von 24 Arbeitsstunden einen 3D-Aufstellplan mit Anfahrwegen und Umsetzzonen, Normbezügen, Mengen und Nettopreisen und fertigt auf Wunsch Sonderhöhen und Sonderkonfigurationen, wo der Standort es verlangt. Siehe auch unseren Leitfaden zu Outdoor-Kraftgeräten im Vergleich.
Sources et références
- Code du sport, articles R322-4 à R322-43 – garanties d’hygiène et de sécurité applicables aux établissements d’activités physiques et sportives (Légifrance)
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